Als Emissionen bezeichnet man die Abgabe von gasförmigen, flüs­sigen und festen Stoffen in Luft, Wasser und Boden. Unter Immis­sionen versteht man die Einwirkungen der Emissionen auf die Umwelt. Die zulässigen Emissionen (das heißt Grenzwerte für jeden einzelnen Stoff) werden so festgelegt, dass die durch sie bewirkten Immissionen gewisse Werte nicht überschreiten, wel­che der Gesetzgeber für Mensch und Umwelt als unbedenklich erachtet.

Die Grenzwerte sowie ihre Überwachung sind in der Gesetzgebung für den Umweltschutz festgelegt.Bei der Gewinnung und Verarbeitung von Aluminium entstehen gasförmige, flüssige und feste Emissionen. Die klassischen unter ihnen sind Fluoride. Fluor ist Bestandteil des Aluminiumfluorids, das für die Aluminiumgewinnung durch Schmelzflusselektolyse benötigt wird. Durch Reaktion von flüssigem Aluminiumfluorid mit Wasserdampf der Luft und mit Rest-Kohlenwasserstoffen in der Anode bildet sich vor allem gasförmiger Fluorwasserstoff.

Die in den 1970er Jahren eingeführte Trockenreinigung mit Aluminium­oxid erfüllt mit 99 Prozent Abscheidungsgrad alle Anforderungen, sodass Fluoride heute kein Immissionsproblem mehr sind. Bei den verschiedenen Schritten der Aluminiumgewinnung und -verarbeitung entstehen vor allem folgende Emissionen und Rest­stoffe:

  • Beim Anodisieren: Laugen- und Säuredämpfe;
  • Beim Bayer-Verfahren zur Gewinnung von Aluminiumoxid: Rotschlamm (rund ein Kilogramm je Kilogramm Aluminiumoxid); Kohlendioxid und Staub;
  • Bei der Schmelzflusselektrolyse: organische Stoffe (bei der Anodenherstellung); Kohlendioxid und Schwefeldioxid (durch das Abbrennen der Anoden); gas- und staubförmige Fluoride;
  • Beim Strangpressen: Öldämpfe;
  • Beim Umschmelzen: organische Stoffe (durch das Abschwelen von Lacken);
  • Beim Walzen von Bändern und Folien: organische Stoffe (aus der Zersetzung von Walzölen).
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