Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen, um die natürlichen Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Pflanzen zu erhalten.

Jeder Industriezweig nimmt durch die Größe der Anlagen, aber auch durch seine Produktionsverfahren Einfluss auf die Umwelt. Industrieller Umweltschutz war lange Zeit, sofern überhaupt betrieben, auf die Milderung schädlicher Wirkungen ausgerich­tet .

Mehr und mehr setzt sich der Grundsatz durch, die Ursachen einer Umweltgefahr zu beseitigen und die Kosten dem Verursa­cher zuzuweisen. Dabei zeigt sich, dass dieses Vorgehen sogar wirtschaftlich sein kann. Ein Beispiel aus der Aluminiumindus­trie betrifft den Umgang mit fluorid- und staubhaltigen Abga­­­­­sen der Schmelzflusselektrolyse (die unbehandelt umweltschädigend sind). Bei einer Nassreinigung durch Besprühen mit Wasser gehen der Aluminiumstaub und die Fluoride ins Wasser. Wasseraufbereitung trennt das Gemisch zwar in gereinigtes Wasser und Schlamm, doch muss nun der Schlamm als Sondermüll deponiert werden. Bei der (ab 1970 eingeführten) Trockenreinigung der Abgase bindet Aluminiumoxid als Reinigungsmittel Staub und Fluoride. Indem man dieses Aluminiumoxid als Rohstoff in die Schmelzflusselektrolyse zurückführt, spart man bei der prozessbedingten Zugabe von Fluoriden zur Schmelze so viel, wie die Betriebskosten der Reinigung betragen.

Von der Aluminiumindustrie (wie von jeder Industrie) verlangt die Gesetzgebung (mit zahlreichen Vorschriften) in vielen Bereichen Maßnahmen und Anlagen des Umweltschutzes, die einen hohen Forschungsaufwand sowie umfangreiche Investitionen erfordern; sie betragen zum Beispiel bei Hütten rund 20 Prozent der Baukos­ten.

Eine Auswahl der Umweltschutzmaßnahmen betreffen:

  • die Rekultivierung nach dem Bauxitabbau;
  • die Behandlung und sichere Deponierung des Rotschlamms aus dem Bayer-Verfahren zur Aluminiumoxid-Gewinnung;
  • Bei der Schmelzflusselektrolyse die (siehe oben) nasse oder trockene Reinigung der Abgase aus den Elektrolysezellen zur Einhaltung der zulässigen Emissionen, ebenso Abgas- und Abwasserreinigung nach der Elektrodenherstellung. Ferner gelten Lärmschutzvorschriften zum Arbeitsschutz;
  • In der Verarbeitung müssen zum Beispiel beim Gießen, Schmie­den oder Walzen Abgase und Abwässer gereinigt und Lärm­schutzvorschriften befolgt werden;
  • Beim Umschmelzen von feinstückigem Schrott im Zuge des Recyclings können Umweltbelastungen daraus erwachsen, dass der Schrott Verunreinigungen enthält und deshalb unter einer Salzabdeckung geschmolzen werden muss. Die dabei entstehenden Abgase werden in Filteranlagen gereinigt. Die Salzschlacke aus den Umschmelzöfen ist wasserlöslich. Früher wurde sie üblicherweise deponiert, heute bereitet man sie in steigendem Maße wieder auf: Die Salze und das (in den Abdeck­salzen enthaltene) metallische Aluminium werden zurückge­wonnen, als Rückstand bleibt rund ein Drittel an wasserunlös­lichen und normal deponierbaren Feststoffe übrig;
  • Wo immer möglich und wirtschaftlich, werden Maßnahmen zum Energiesparen getroffen (zum Beispiel beim Schmelze­transport), die ebenfalls Umweltschutz beitragen. Auch die Aluminiumanwendung selbst spart vielfach bedeutende Men­gen an Energie.

In der Müllverbrennung dienen Abfälle als Brennstoff. In der Umwelt sind sie jedoch zumeist Rohstoffe am falschen Ort – Ver­meiden muss vor Verwerten und Deponieren stehen.

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